Der Schmetterling unter den Hunden  

  Mutter-Kind-Kur

Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen



Für Eltern mit behinderten Kindern oder schon Erwachsenen, für Alleinerziehende, für sozial benachteiligte Eltern oder Eltern mit mehreren Kindern, u.a. ist der Alltag in der Regel noch weit größeren Belastungen ausgesetzt, als Familien mit gesunden Kindern.Durch seelische Krisen, eigene schwere Erkrankungen oder Erkrankungen von Familienangehörigen, Unsicherheiten am Arbeitsplatz, Berufswechsel oder Arbeitslosigkeit, Partnerschafts- und Erziehungsschwierigkeiten sowie Trennungserfahrungen befinden sich Menschen oft über längere Zeiträume in Lebenssituationen, die sie körperlich, seelisch und geistig destabilisieren.
Viele möchten ganz einfach mal raus aus dem Alltag und einfach „abschalten“, was man ja als Mutter nie so richtig kann, aber einfach mal entspannen und neue Kräfte sammeln. Häufig tragen Mütter die Hauptlast in der Familie. Viele sind mit dieser Situation überfordert. Die Folgen sind seelische und körperliche Beschwerden. Nicht selten werden hierdurch auch die Kinder krank.

Bundesrat und Bundestag haben beschlossen, dass ab dem 1. April 2007 Mutter-Kind-Kuren Pflichtleistungen der Krankenkassen sind. Die Beantragung ist nun noch unbürokratischer und reibungsloser als bisher.
Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert, sie kann um eine Woche verlängert werden. Die sind prallgefüllt mit Gruppen- und Einzelgesprächen, Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vielem mehr. Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern kümmert sich um Sie und Ihre Kinder.

Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen in Mutter-Kind-Kliniken aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Burn-out, Anpassungsstörungen), Atemwegserkrankungen sowie Adipositas.
Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur (wenn sie zuhause nicht betreut werden können) oder sie werden mitbehandelt. Bei ihnen äußern sich häufig Krankheiten des Atmungssystems, Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut und des Bewegungsapparates.

Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Bewegungsmangel) im Vordergrund, bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens. Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur also keinen Urlaub beantragen. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten voll. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt 10,00 Euro je Kalendertag. Bei Erreichen der Zuzahlungsgrenze (2 bzw. 1% des Jahreseinkommens) können Sie im Voraus von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Kinder sind immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie selbst versichert sind, muss der Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Sind Sie über Ihren Ehemann versichert, so geht der Antrag an dessen Krankenkasse. Privatversicherte müssen den Antrag an ihre Versicherung und gegebenenfalls die Beihilfestelle richten. Bei behandlungsbedürftigen Kindern geht bei Vorliegen einer Familienversicherung der Antrag an die Krankenkasse des Hauptversicherten, bei Begleitkindern an die Krankenkasse der Mutter. Für privat versicherte behandlungsbedürftige Kinder kann ein Antrag bei der Versicherung des Vaters bzw. der Mutter gestellt werden. Geht das Kind als gesundes Begleitkind zur Kur, muss dies aus eigenen Mitteln selbst finanziert werden.

Mit einer Mutter-Kind-Kur finden Sie den Ausweg aus Überlastung und Krankheit, durch Therapieangebote, die auf Sie zugeschnitten sind und eine Kinderbetreuung, bei der Sie sich entspannt zurücklehnen können.

- www.kindernetzwerk.de
- informiert über Mutter/Vater Kuren, über seltene Krankheiten, Kinder-Rehaführer für Deutschland, Urteile für   Familien mit Behinderten Kindern und vieles mehr…..
- www.behindertenkuren.de
- www.adelheidstift.de
- www.muettergenesung.de
- www.kur.org
- www.behindertentouristik.de
- www.betreutes-reisen.org
- Kuren, Reisen für Senioren und behindertengerechte Reisen für Menschen mit Handicap mit Begleitung und vieles   mehr…

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